Eine Wertermittlung ist nicht gleich Wertermittlung! Als zertifizierte Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien (Sprengnetter Akademie) wissen wir genau, welchen Verkehrswert Ihre Immobilie hat. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Wertermittlungsarten je nach Ihrem Bedarf und dem Zweck der Wertermittlung.
Es gibt viele Gründe für eine fundierte Wertermittlung.
Sie profitieren von unserem exzellenten Fachwissen und unserer profunden Marktkenntnis.
Sie erhalten von uns je nach Bedarf und Zweck:
Bei allen Wertermittlungsarten wird die Bausubstanz nicht untersucht. Für Baumängel und/oder Bauschäden die über die altersbedingte Abnutzung hinausgehen, können wir Ihnen gerne Sachverständige, für die Bewertung von Schäden an Gebäuden weiter empfehlen.
Als zertifizierte Sachverständige (Sprengnetter) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, wissen wir genau, worauf es bei einem geplanten Immobilienkauf ankommt.
Sie als Kaufinteressent, der endlich nach vielen Wochen, Monaten oder sogar Jahren seine Traumimmobilie gefunden hat, stehen oft vor vielen Fragen.
Hat uns der Immobilienverkäufer auch alle Informationen gegeben oder hat er etwas ausgelassen? Hat der Immobilienmakler, der für den Eigentümer tätig ist, auch seine Beratungs-, Informations- und Sorgfaltspflicht richtig und vollständig ausgeübt?
Und wie war das mit dem Keller? Feucht oder nicht feucht? Und die Risse im Dachgeschoss?
Viele Fragen, auf die Sie vielleicht keine Antwort wissen. Sie als Kaufinteressent sowie Ihr geplanter individueller Immobilienkauf stehen im Fokus unseres Handelns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Von der ersten Besichtigung bis hin zum notariellen Kaufvertrag begleiten und beraten wir Sie gerne.
Damit Sie sicher und mit gutem Gefühl Ihre neue Immobilie erwerben.
Gabi Müller
Die Sprengnetter Zertifizierung GmbH verleiht
nach erfolgreich durchgeführtem Zertifizierungsverfahren den Titel
Von der Sprengnetter Akademie geprüfte Sachverständige müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen (alle 5 Jahre wird durch eine erneute Prüfung der aktuelle Wissensstand überprüft). Zudem unterliegen diese Sachverständigen einer ständigen Überwachung (jährliche stichprobenhafte Kontrolle von Arbeitsproben) und sind zu regelmäßiger Weiterbildung, Qualitätssicherung und hinreichender Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Die Berufsbezeichnungen „Sachverständige” und „Gutachter” sind gesetzlich nicht geschützt. Um so wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.